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Barrierefreiheit in Online-Shops

Dienstag, 22. August 2023

Ab dem 29. Juni 2025 müssen Online-Shops in Deutschland gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefreie Standards erfüllen, andernfalls drohen abmahnfähige Wettbewerbsverstöße und Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

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Im Juli des Jahres 2021 verabschiedete der deutsche Gesetzgeber das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz wird ab dem 29. Juni 2025 für Produkte und Dienstleistungen wirksam, die zu diesem Zeitpunkt oder danach angeboten werden. Von diesen Bestimmungen betroffen sind Verbraucherprodukte und -dienstleistungen, einschließlich Online-Shops, die im Business-to-Consumer (B2C) Bereich tätig sind.

Ausnahmen vom Geltungsbereich des BFSG betreffen Kleinstunternehmen, welche von den Regelungen des Gesetzes befreit sind.

Konkrete technische Anforderungen und Umsetzungspflichten:
Unternehmer, die ihre Produkte oder Dienstleistungen über eigene Online-Shops an Verbraucher anbieten, sind mit Inkrafttreten des BFSG verpflichtet, verschiedene technische Standards zu erfüllen, um ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Die genauen Anforderungen zur Barrierefreiheit sind in der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung festgelegt.

Generelle Anforderungen an die Barrierefreiheit von Online-Shops:

  • Online-Shops müssen auf angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und widerstandsfähig gestaltet sein.
  • Die Shops müssen grundlegende Funktionen, Abläufe, Strategien und Änderungen beinhalten, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind und die Kompatibilität mit assistiven Technologien gewährleisten.
  • Es muss mindestens eine nicht-manuelle Bedienungsform zur Verfügung stehen, die keine feinmotorische Steuerung oder Bedienung, keine Handmuskelkraft oder gleichzeitige Bedienung von mehreren Elementen erfordert.
  • Online-Shops müssen über mindestens eine Bedienungsform verfügen, die die Nutzung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen erleichtert.

Spezielle Anforderungen an die Barrierefreiheit von Online-Shops:

  • Shop-Betreiber müssen Informationen zur Barrierefreiheit der verkauften Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, sofern diese Informationen vom Hersteller oder Dienstleister zur Verfügung gestellt wurden. Diese Informationen müssen ebenfalls barrierefrei zugänglich sein.
  • Zusätzlich müssen Betreiber von Online-Shops, die unter den Geltungsbereich des BFSG fallen, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auf andere deutlich sichtbare Weise darlegen, wie sie die Anforderungen zur Barrierefreiheit konkret umsetzen.

Konsequenzen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen:
Die Verletzung der Bestimmungen des BFSG und der dazugehörigen Verordnung kann als wettbewerbswidriges Verhalten betrachtet werden und somit abmahnfähig sein.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit behördlicher Eingriffe. Online-Shops, die nicht den barrierefreien Anforderungen entsprechen oder die Informationspflichten nicht erfüllen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

Wir kümmern uns um das Thema Barrierefreiheit und sind - gemeinsam mit unsrem Partner Ibexa - bestens aufgestellt, um Ihnen eine barrierefreie Multisite, einen barrierefreien Onlineshop oder eine barrierefreie Plattform zu erstellen!

Mediata. Gerne begleiten wir Sie in eine sichere, digitale Zukunft.