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Dienstag, 22. August 2023
Im Juli des Jahres 2021 verabschiedete der deutsche Gesetzgeber das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz wird ab dem 29. Juni 2025 für Produkte und Dienstleistungen wirksam, die zu diesem Zeitpunkt oder danach angeboten werden. Von diesen Bestimmungen betroffen sind Verbraucherprodukte und -dienstleistungen, einschließlich Online-Shops, die im Business-to-Consumer (B2C) Bereich tätig sind.
Ausnahmen vom Geltungsbereich des BFSG betreffen Kleinstunternehmen, welche von den Regelungen des Gesetzes befreit sind.
Konkrete technische Anforderungen und Umsetzungspflichten:
Unternehmer, die ihre Produkte oder Dienstleistungen über eigene Online-Shops an Verbraucher anbieten, sind mit Inkrafttreten des BFSG verpflichtet, verschiedene technische Standards zu erfüllen, um ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Die genauen Anforderungen zur Barrierefreiheit sind in der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung festgelegt.
Generelle Anforderungen an die Barrierefreiheit von Online-Shops:
Spezielle Anforderungen an die Barrierefreiheit von Online-Shops:
Konsequenzen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen:
Die Verletzung der Bestimmungen des BFSG und der dazugehörigen Verordnung kann als wettbewerbswidriges Verhalten betrachtet werden und somit abmahnfähig sein.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit behördlicher Eingriffe. Online-Shops, die nicht den barrierefreien Anforderungen entsprechen oder die Informationspflichten nicht erfüllen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
Wir kümmern uns um das Thema Barrierefreiheit und sind - gemeinsam mit unsrem Partner Ibexa - bestens aufgestellt, um Ihnen eine barrierefreie Multisite, einen barrierefreien Onlineshop oder eine barrierefreie Plattform zu erstellen!
Mediata. Gerne begleiten wir Sie in eine sichere, digitale Zukunft.