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Samstag, 30. Mai 2020
Hintergrund: Finale Entscheidung des BGH: Cookies jetzt nur noch mit korrektem Cookie-Banner möglich
Nach dem neuen BGH-Urteil ist das Setzen von Marketing- oder Webtracking-Cookies nur noch mit einer Einwilligung zulässig. Der BGH hat sich somit dem Urteil des EuGH (Urteil vom 01.10.2019 – Az.: C‑673/17) angeschlossen.
Betreiber von Webseiten müssen die Seitenbenutzer umfassend über die Cookies informieren. Nur dann kann der Seitenbesucher beim ersten Aufruf der Website entscheiden, ob er in die Speicherung von Cookies einwilligen will. Seine Entscheidung muss der Seitennutzer auch rückgängig machen können.
Ein Setzen von Cookies darf erst erfolgen, wenn der Seitennutzer auch korrekt eingewilligt hat.
Über das Sammeln dieser Daten und das Setzen von Cookies müssen Sie die Seitenbesucher ebenfalls aufklären, bevor durch Ihre Website Cookies gesetzt werden.
Sie benötigen weitere Informationen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Nach Ansicht des BGH sind alle Marketing-Cookies betroffen. Das sind alle Cookies, die auf einer Internetseite Webdienste nutzen, die den Nutzer z.B. über mehrere Websites/Domains hinweg analysieren.
Es sind auch Cookies, die zur Erstellung von Nutzerprofilen dienen, indem das Verhalten des Nutzers im Internet erfasst und zur Zusendung darauf abgestimmter Werbung verwendet werden soll.
Webtools versuchen oft die Seitennutzer unter einer individuellen ID zusammenzufassen und die Interaktionen des Seitennutzers.
Hierunter fallen folgende Cookies
Die Eingrenzung der Cookies ist schwierig und sollte nur in enger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden.
Ein korrekt funktionierendes Cookie-Banner ist erforderlich. Ein Tracking muss beim ersten Seitenbesuch ausgeschaltet werden, Tracking- und Marketing-Cookies noch nicht gesetzt werden. Das Cookie-Banner muss den Seitenbesucher mit den notwendigen Informationen zu seiner Cookie-Entscheidung versorgen. Danach muss das Cookie-Banner dem Seitenbesucher die Möglichkeit verschaffen in die Cookie-Nutzung aktiv einzuwilligen. Die Einwilligung darf nicht vorausgefüllt sein oder Informationen verschleiern.
Mediata bietet mit der Consent Management Platform von Usercentrics die DSGVO-konforme Lösung für Ihre Website. Die Lösung erfüllt alle Anforderungen an eine CMP:
Was ist eine Consent Management Platform (CMP)?
Eine Consent Management Platform ist eine Software, mit der Website-Betreiber oder Anbieter von Web-Apps über ein Banner oder ein Pop-Up eine datenschutzrechtliche Einwilligung der Besucher einholen und speichern, bevor Nutzerdaten über Website-Skripte erfasst werden.
Wir bieten hiermit Einwilligungen für all Ihre Technologien an. Für die eZ Platform von ibexa steht eine komfortable Lösung bereits heute zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
Mediata ist Usercentrics Partner.
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