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Montag, 3. Januar 2022
Im Hinblick auf das neue TTDSG und damit verbunden auf die neue Consent-Banner-Pflicht für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, hat die Verbraucherschutzzentrale nun eine Grauzone aufgezeigt, die unter strenger Beobachtung steht und in naher Zukunft strafrechtlich verfolgt werden könnte.
Die Rede ist von sogenannten „Dark Patterns“, also von manipulativen Designs oder Prozessen, die Nutzer:innen einer Website oder App zu einer Handlung überreden sollen. Beispiele hierfür sind zum Beispiel optisch hervorgehobene Auswahlmöglichkeiten oder irreführende bzw. wertende Formulierungen innerhalb des Consent-Banners. Ist also zum Beispiel der „Alle Cookies akzeptieren“-Button als Einziger farbig unterlegt handelt es sich hierbei um ein manipulatives Design.
Die „Stiftung Neue Verantwortung“ setzt sich aktiv dafür ein, dass solche Dark Patterns künftig strafrechtlich verfolgt werden können: „Die zum Teil hohe Wirksamkeit und massenhafte Verbreitung von Dark Patterns stellt mittlerweile nicht nur ein Problem dar, mit dem jede:r einzelne Nutzer:in im digitalen Alltag zu kämpfen hat, sondern führt auch zu einer Reihe von Herausforderungen für politische Entscheidungsträger:innen.“
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Consent-Banner manipulative oder gar unzulässige Formulierungen oder Designs aufweist?
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